Seit Abschluss meines weiterführenden Studiums zum Master of Mediation bin ich im Bereich der Wirtschafts- und Familienmediation tätig.
Unter Mediation versteht man das Verhandeln mit Hilfe eines
neutralen und allparteilichen Dritten
(Mediator), der von den Konfliktparteien bestellt wird.
Dem Mediator als Verfahrensleiter steht hierbei im Gegensatz zu einem Schiedsrichter oder Richter keine Entscheidungsbefugnis zu. Er soll vielmehr dabei helfen, dass die Beteiligten selbstständig
eine interessengerechte Lösung
des Konflikts erarbeiten.
Familienmediation eignet sich insbesondere in Trennungssituationen
sowie bei erbrechtlichen Streitigkeiten
oder der Nachlassabwicklung.
Auch im Rahmen wirtschaftlich motivierter Konflikte kann eine Mediation Nutzen für beide Parteien bringen.